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Barrierefreiheit nach EU-Recht: Was auf Schweizer KMU zukommt

Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit in der EU Pflicht – auch Schweizer KMU müssen handeln, wenn sie digitale Angebote für den EU-Markt bereitstellen.

16.04.2025

5

min Lesezeit

Rouven Felix

Ab dem 28. Juni 2025 gelten in der EU neue, verbindliche Regeln zur digitalen Barrierefreiheit. Der sogenannte European Accessibility Act (EAA) betrifft zwar formal nur EU-Mitgliedstaaten – doch auch Schweizer Unternehmen sollten sich jetzt mit den neuen Anforderungen befassen. Der Grund: Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbietet, ist indirekt betroffen. Und auch in der Schweiz gewinnt das Thema Barrierefreiheit zunehmend an Bedeutung.

 

Darum geht es beim EAA


Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie, die den Zugang zu digitalen Angeboten für Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu fördern. Der EAA verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Konkret geht es um:

  • Webseiten und mobile Apps, inklusive Navigation, Textalternativen für Bilder, Kontraste etc.

  • PDFs und andere digitale Dokumente

  • Hardware und Software von Selbstbedienungsterminals

  • E-Books, Bankdienstleistungen, E-Commerce, Streaming- oder Telekom-Angebote

 

Was bedeutet das für Schweizer KMU?


Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitglied ist, wirkt der EAA grenzüberschreitend: nicht der Unternehmenssitz ist entscheidend, sondern der Markt, auf dem das Produkt oder die Dienstleistung angeboten wird. Schweizer KMU müssen sich also ab dem 28. Juni an die Richtlinien des EAA halten, sofern sie digitale Produkte für Kunden aus der EU anbieten.


Betroffen sind insbesondere:

  • Schweizer Unternehmen mit Kunden in der EU, etwa durch Websites oder Apps

  • E-Commerce-Anbieter, die Produkte in die EU liefern

  • Schweizer Banken, die digitale Dienste für EU-Bürger bereitstellen, z.B. Onlinebanking

  • Soft- und Hardwareunternehmen, deren Produkte in der EU vertrieben werden, z.B. Bankautomaten oder Selbstbedienungsterminals

 

Dies gilt in der Schweiz


In der Schweiz ist der Standard eCH-0059 Accessibility für öffentliche Stellen verbindlich. Er basiert auf den WCAG 2.1 AA und ist auch für private Unternehmen eine empfehlenswerte Orientierung – insbesondere für international tätige Anbieter.

 

Zwar fehlt bislang eine umfassende gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft, doch die Richtung ist klar: Digitale Inklusion wird zum Wettbewerbsfaktor.

 

Praktische Schritte für Schweizer KMU


Der EAA wird in jedem EU-Mitgliedstaat von den zuständigen nationalen Behörden umgesetzt und überwacht. Für Schweizer KMU bedeutet das: Wer auf einem EU-Markt sichtbar ist, unterliegt den jeweiligen nationalen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Bei Nichteinhaltung drohen Bussgelder oder Verkaufsverbote.

 

Was sollten Schweizer Unternehmen jetzt tun? Hier eine Checkliste:

  1. Prüfen: Werden digitale Angebote eines Unternehmens auch in der EU genutzt oder angeboten?

  2. Analysieren: Sind Webseiten, Apps oder PDFs barrierefrei im Sinne der WCAG 2.1 AA? Hierfür stehen digitale Tools zur Verfügung, die digitale Produkte auf ihre Barrierefreiheit hin überprüfen.

  3. Priorisieren: Welches sind die zentralen und dringendsten Elemente, die ein Update benötigen?

  4. Aktualisieren: Technik, UX-Design, Content und Recht sollten gemeinsam an der Umsetzung arbeiten. Eine barrierefreie Nutzererfahrung erfordert ein koordiniertes Vorgehen über alle Schnittstellen hinweg.

  5. Kommunizieren: Unternehmen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit (Konformitätserklärung) veröffentlichen, in der sie bestätigen, dass ihr Produkt oder ihre Dienstleistung den Anforderungen des EAA entspricht.

 

Fazit: Jetzt handeln und Bussgelder sparen


Der 28. Juni 2025 mag noch weit wirken – doch die nötigen Umstellungen können umfangreich sein. Wer rechtzeitig beginnt, sichert sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern verbessert auch die Nutzerfreundlichkeit für alle Zielgruppen. Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern ein Qualitätsmerkmal digitaler Kommunikation.

 

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