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EU AI Act: Was Schweizer KMU jetzt wissen müssen

Seit Februar 2025 gelten für Schweizer KMU strengere Auflagen, was die Verwendung von KI-Systemen betrifft. Wer frühzeitig handelt, minimiert Risiken und kann sich Wettbewerbsvorteile sichern.

02.04.2025

5

min Lesezeit

Annette Matzke

Die künstliche Intelligenz erobert auch in der Schweiz die Büros. ChatGPT und Co. erstellen Textentwürfe, formulieren E-Mails und unterstützen bei Recherchen. Was viele Führungskräfte jedoch nicht auf dem Radar haben: Die neue KI-Gesetzgebung der EU, die seit August 2024 in Kraft ist, wirft ihre Schatten auch auf Schweizer Unternehmen.


Unwissenheit schützt vor Folgen nicht


Eine besorgniserregende Erkenntnis: Laut einer Umfrage des deutschen Branchenverbands Bitkom hat etwa jedes vierte Unternehmen in Deutschland noch nie vom EU AI Act gehört. Nur 24 Prozent haben sich überhaupt damit beschäftigt, lediglich drei Prozent intensiv. Diese Zahlen dürften in der Schweiz ähnlich ausfallen – mit potenziell kostspieligen Folgen.


Der EU AI Act stuft KI-Systeme anhand ihres Risikopotenzials ein. Bestimmte Hochrisiko-Anwendungen, etwa solche zur Manipulation von Menschen oder zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz, sind seit Februar 2025 komplett verboten. Für alle anderen Systeme gelten je nach Risikoeinstufung unterschiedlich strenge Auflagen.


Schulungspflicht für Mitarbeitende


Für Schweizer KMU besonders relevant: Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen zu schulen – und zwar alle, die beruflich mit KI in Berührung kommen. Diese Pflicht gilt seit Februar 2025.


Viele Unternehmen in der EU könnten die Tragweite dieser Regelung unterschätzen. Mit möglicherweise harten Folgen. Denn bei Verstössen drohen empfindliche Bussgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Gesamtumsatzes, so der Gesetzestext.


Schweizer Besonderheiten beachten


Für Schweizer Unternehmen stellt sich die Frage: Inwiefern betrifft uns der EU AI Act überhaupt? Die Antwort ist möglicherweise nicht so eindeutig:


Die Information, dass der EU AI Act für Unternehmen gilt, die Produkte oder Dienstleistungen in die EU exportieren oder dort Niederlassungen haben, ist grundsätzlich korrekt. Dies folgt dem allgemeinen Prinzip der extraterritorialen Wirkung von EU-Verordnungen, ähnlich wie bei der DSGVO.


Jedes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen in die EU exportiert oder dort Niederlassungen hat, muss die EU-Verordnung grundsätzlich beachten. Dies folgt u. E. dem allgemeinen Prinzip der extraterritorialen Wirkung von EU-Verordnungen, ähnlich wie bei der DSGVO. Es wird sich zeigen, wie die Schweizer Gesetzgebung in weiten Teilen an die EU-Regeln angepasst wird.


Daher sollten selbst kleine Schweizer KMU sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen. Besonders wenn Kunden oder Lieferanten in der EU involviert sind, können Compliance-Fragen schnell relevant werden.


Praktische Schritte für Schweizer KMU


Was sollten Schweizer Unternehmen jetzt tun? Hier eine Checkliste:

  1. Bestandsaufnahme durchführen: Welche KI-Systeme werden im Unternehmen bereits genutzt? Welche Software enthält KI-Komponenten?

  2. Risikoanalyse erstellen: In welche Risikokategorie fallen die genutzten Systeme gemäß EU AI Act?

  3. Schulungsplan entwickeln: Welche Mitarbeitenden benötigen Schulungen zum rechtssicheren Umgang mit KI?

  4. Leitlinien formulieren: Klare Handlungsanweisungen für den Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen festlegen.

  5. Datenschutz prüfen: Sicherstellen, dass der KI-Einsatz mit den Anforderungen des Datenschutzes vereinbar ist.


Das Schweizerische KMU-Portal und verschiedene Wirtschaftsverbände bieten mittlerweile spezielle Informationsveranstaltungen und Webinare zu diesem Thema an. Auch Rechtsberatungen haben sich auf die neue Gesetzeslage eingestellt.


Fazit: Chance statt Bürde


Statt die neuen Regelungen als lästige Bürde zu betrachten, sollten Schweizer KMU sie als Chance sehen. Denn wer jetzt in KI-Kompetenz investiert und auf rechtssichere Anwendungen setzt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil.


Die EU-Kommission prognostiziert, dass die europäische Wirtschaft dank KI bis 2030 um fast 20 Prozent wachsen könnte. Die Schweiz mit ihrer innovationsfreudigen KMU-Landschaft könnte sogar noch stärker profitieren – vorausgesetzt, die Unternehmen stellen die Weichen jetzt richtig.


Informieren Sie sich jetzt und machen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher!


Dieser Beitrag wurde von der Redaktion von flyingpr.ch verfasst. Für individuelle Beratung zum Thema KI und Recht empfehlen wir, einen Fachanwalt zu konsultieren

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